Eine Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Stand 1985) abgerechnet.
Kostenerstattungen der Krankenkassen siehe FAQ
Beihilfeversicherten kommen wir entgegen, indem wir das aktuelle Gebührenverzeichnis der Beihilfeordnung für die Rechnungsstellung zu Grunde legen.
Gesetzlich Versicherte zahlen eine Pauschale, die zum großen Teil von den Versicherungen anteilig erstattet wird. Bitte erfragen Sie die Konditionen bei Ihrer Krankenkasse.
Wir erfüllen durch unsere Ausbildungen sämtliche Bedingungen zur Erstattung durch die GKV.