Organisatorisches zu Terminen und Krankenkassenleistungen
Hier beantworten wir Ihre organisatorischen Fragen und geben Hinweise auf Abläufe in unserer Praxis.
Wie bereite ich mich auf den Termin vor?
Bitte bringen Sie – falls vorhanden – den aktuellen Medikationsplan, aktuelle Bilder, Krankheitsberichte und Laborergebnisse mit.
Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung?
Der erste Termin dauert maximal 60 Minuten. Folgebehandlungen setzen wir mit maximal 45 Minuten an. Prinzipiell ist die Länge des Termins abhängig vom individuellen Beschwerdebild.
Kann eine Behandlung auch in der Schwangerschaft erfolgen?
Ja. Wir schränken lediglich die Auswahl der Behandlungstechniken ein.
Behandeln Sie auch Kinder?
Ja. Sie sollten allerdings mindestens vier Jahre alt sein, um mit uns kommunizieren zu können. Bitte lassen Sie Kleinkinder und Babys bei speziell dafür ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen behandeln.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzlich Versicherte finden auf dieser Seite (www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen) eine Übersicht über die Kostenbeteiligung der verschiedenen Kassen.
Alle Osteopathinnen und Osteopathen in unserer Praxis erfüllen die von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen. Von der Beihilfestelle werden die Kosten in aller Regel komplett anerkannt (Rechnung erfolgt nach der Beihilfeordnung für Heilpraktiker).
Bei Privatversicherten werden die Kosten in der Regel zu 100 Prozent übernommen, erkundigen Sie sich zur Sicherheit telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.
Brauche ich ein Rezept oder eine Überweisung?
Einige gesetzliche Versicherungen bezahlen die Behandlung nur nach Ausstellung eines Rezeptes. Fragen Sie zur Sicherheit vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse
